Wahlbezirk |
Ein Wahlbezirk (auch Stimmbezirk) hat als kleinste Verwaltungseinheit bei Parlaments- und anderen politischen Wahlen die Aufgabe, für einen gesetzmäßigen und unverfälschten Wahlvorgang zu sorgen. Zur konkreten, lokalen Durchführung der Wahlen werden die Wahlkreise in Wahlbezirke unterteilt, denen jeweils ein Wahllokal und ein Wahlvorstand zugeordnet sind.
Detaillierte Auskünfte zu Wahlen und Wahlbezirken erteilt Ihnen das Wahlamt beim Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung. |
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