Flächennutzungsplan 8 |
Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall Flächennutzungsplan 8. Fortschreibung, Teilfortschreibung Windenegie Rechtskräftig 26.04.2018
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber dem Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindende Vorgaben bzgl. des Inhalts von Bebauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Bitte beachten Sie, dass diese Daten keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen.
Auskünfte zum FNP erhalten Sie bei der Abteilung Stadtplanung. |
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