Schulbezirk |
Schulbezirke werden durch die Schulträger (Gemeinden, Landkreise, Schulverbände, Land) für jede Pflichtschule festgelegt oder sind mit deren Gebiet identisch.
In welche Grundschule ein Kind gehen soll, kann nicht frei gewählt werden. In der Regel besuchen Kinder jene Grundschule, in deren Schulbezirk die Eltern wohnen oder ihren ständigen Aufenthalt haben.
Bei Haupt- und Werkrealschulen gilt ab dem Schuljahr 2010/11 folgendes: Werkrealschule und Hauptschule sind nach § 25 Abs. 1 SchG grundsätzlich Wahlschule, der Schulträger kann jedoch für Werkrealschulen und Hauptschulen Schulbezirke festlegen.
Auskünfte zu den Schulbezirken erteilt Ihnen der Fachbereich Jugend, Schule & Soziales. |
|
|
|