Bodenrichtwerte |
Die Bodenrichtwerte werden als gebietsbezogene durchschnittliche Lagewerte für unbebaute Grundstücke definiert. In bebauten Gebieten wird unterstellt, dass das lagetypische Grundstück unbebaut ist. Das bedeutet, dass an den angegebenen Werten in den bebauten Gebieten kein Abschlag wegen Bebauung angebracht wird.
Die Bodenrichtwerte werden auf der Grundlage von:- bezahlten Kaufpreisen unbebauter Grundstücke,
- Erfahrungen mit früheren Bodenrichtwerten,
- Lagevergleiche,
- der Beobachtung der Marktentwicklung durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses und
- der Marktkenntnis der Mitglieder des Gutachterausschusses
ermittelt.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von den durchschnittlichen wertbestimmenden Eigenschaften, z.B. vom Maß der baulichen Nutzung, vom Grundstückszuschnitt, vom Erschließungszustand, von der Neigung, von der Bodenbeschaffenheit und der marktüblichen Nutzungsmöglichkeit bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Altlasten und Auswirkungen des Denkmalschutzes bleiben in den Bodenrichtwerten unberücksichtigt.
Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden. Die Zonenabgrenzung unterstellt nicht, dass alle Grundstücke innerhalb einer Zone gleichwertig sind.
Die vorliegende Bodenrichtwertkarte wurde vom Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Schwäbisch Hall in Abstimmung mit dem Finanzamt Schwäbisch Hall am 28.06.2023 beschlossen.
Der Vorsitzende des Gemeinsamen Gutachterausschusses
gez. Joachim Raabe |
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